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Der AFWA/GAFOR ist eine Flugwettervorhersage für die Allgemeine Luftfahrt, die mehrmals täglich für die zwei Bereiche erstellt wird:
- Bericht Nord - Gebiete 01-47
- Bericht Süd - Gebiete 24-84
Vergrösserung Gebietsübersicht
Inhalt:
- Wetterlage:
Die Beschreibung der Wetterlage wird stichwortartig abgefaßt. Sie enthält die charakteristischen Erscheinungen und Gefahren für VFR-Flüge. Ggf. wird auch auf örtliche oder zeitliche Abweichungen von den Sichtflugstufen hingewiesen.
- Höhenwinde:
Die Höhenwinde werden in der Reihenfolge 1.500, 3.000, 5.000 und 10.000 ft über NN angegeben. Im Bereich Süd entfällt der 1.500 ft-Wind wegen des höheren Geländes.
- Nullgradgrenze:
Die Angabe der Nullgradgrenze erfolgt in ft über NN.
- Sichtflugstufen für die einzelnen GAFOR-Gebiete:
Es werden 5 Sichtflugstufen unterschieden. Die Grenzwerte der Abstufung ergeben sich aus der Bodensicht und der tiefsten Wolkenuntergrenze, die mindestens einen Bedeckungsgrad von 4/8 hat. 
Differenzierung von MIKE und DELTA:
Die Einstufung ergibt sich aus der Kombination der Werte von Sicht und Wolkenuntergrenze. Aus der Einstufung läßt sich zunächst nicht ableiten, ob sie wegen der Sicht, der Untergrenze oder wegen beider Kriterien vorgenommen wurde. Um dies zu verdeutlichen, werden die Einstufungen DELTA und MIKE mit einer zusätzlichen Ziffer von 1 - 8 versehen, die nach Blick in die Tabelle auf der Übersichtskarte angibt, welche Sicht und welche Untergrenze zu erwarten ist.
| Beispiel:
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M5 = Sicht 5 - 8 km, Untergrenze über Bezugshöhe 500 - 1.000 ft
D1 = Sicht >= 8 km, Untergrenze über Bezugshöhe 1.000 - 2.000 ft |
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Bezugshöhe und Einstufung über einem orografisch gegliederten GAFOR-Gebiet
Wegen der erheblichen Höhenunterschiede zwischen Küste und Alpen ist eine Einstufung über NN nicht sinnvoll. Eine Einstufung über Grund ist wegen der z. T. stark gegliederten Orographie ebenfalls nicht anwendbar.
Für jedes Vorhersagegebiet ist daher eine Bezugshöhe festgelegt, die Grundlage für die Einstufung der Sichtflugmöglichkeiten ist.
Die gewählte Bezugshöhe ist für den überwiegenden Teil des Gebietes repräsentativ. Gleichwohl kann es vorkommen, daß einzelne Erhebungen oberhalb der Bezugshöhe liegen. Dadurch wird vermieden, daß ein Gebiet als geschlossen eingestuft werden müßte, nur weil ein einzelner Berggipfel in Wolken ist. Die Gebietsteile, die oberhalb der Bezugshöhe liegen, sind in den GAFOR-Formblättern rot gekennzeichnet.
Mit der Wahl einer Bezugshöhe ist sichergestellt, daß in allen Gebieten bei gleicher Einstufung möglichst vergleichbare Sichtflugbedingungen herrschen.
Um eine GAFOR-Einstufung auf eine Höhe über NN umzurechnen, muß ihr niedrigster Wert der Einstufung zugrunde gelegt werden. Beispiel bei der Einstufung
D4: Höhe über NN = 1.000 ft + Bezugshöhe des GAFOR-Gebietes (im Bild 2.000 ft).
| Beispiel für die Interpretation einer Einstufung: |
Der 6-stdg. Gültigkeitszeitraum wird in drei 2-Stunden-Abschnitte unterteilt, für die
jeweils eine Sichtflugstufe vorhergesagt wird. Aus der Kombination dieser
3 Einstufungen läßt sich die Entwicklung in dem betreffenden Gebiet beurteilen.
Gültigkeit 12 - 18 UTC, die Vorhersage für Gebiet 45, Bezugshöhe 700 ft lautet:
DELTA 3 - MIKE 5 - X-RAY
- Periode 1: 12 - 14 UTC schwierig
Sicht 5 - 8 km und Wolkenuntergrenze = 2.000 ft über Bezugshöhe
- Periode 2: 14 - 16 UTC kritisch
Sicht 5 - 8 km, und Wolkenuntergrenze 500 - 1.000 ft ü. Bezugshöhe
- Periode 3: 16 - 18 UTC geschlossen
Sicht 1,5 km oder Wolkenuntergrenze unter 500 ft über Bezugshöhe Die Verschlechterung der Sichtflugbedingungen während des Nachmittags ist offensichtlich. Der Flug müßte bis spätestens 16 UTC, besser bis 14 UTC beendet sein.
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aus einer Broschüre des DWD
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