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die Platzrunde, das unbekannte Wesen
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Als Autofahrer nimmt man manchmal Umwege
zähneknirschend in Kauf. Und wie sieht's beim Fliegen
aus? Muss man sich brav in die Platzrunde einordnen
oder geht's auch kürzer?
Der Vorfall
Auf der Infofrequenz eines Verkehrslandeplatzes meldet
sich ein Pilot und teilt mit, dass er sich im langen
Endteil auf die Piste befindet. Er sei noch etwa zehn
Meilen vom Platz entfernt. Der Flieger wird von der
Luftaufsicht aufgefordert, die veröffentlichte
Platzrunde einzuhalten; ein direkter Anflug, wie von
ihm gewünscht, sei wegen des Flugplatzverkehrs nicht
möglich. Ungeachtet dieser Anweisung setzt der Pilot
den Anflug fort und landet schliesslich. Die
Luftaufsicht erstattet Anzeige.
Kommentar
Jeder Sichtflieger weiss, was eine Platzrunde ist.
Manche schätzen aber ihren rechtlichen Status und ihre
Struktur falsch ein. Eines gleich vorne weg: Die
Platzrunde ist keineswegs eine unverbindliche
Empfehlung oder Orientierungshilfe, die je nach Lust
und Laune mehr oder weniger eingehalten werden kann,
sondern sie ist eine verbindliche Festlegung. Wer sie
nicht befolgt, riskiert ein Verfahren wegen
Ordnungswidrigkeit. Erstaunlich: Die Platzrunde ist
weder im Luftverkehrsgesetz noch in der
Luftverkehrsordnung definiert. Und das, obwohl der
Paragraph 21a Luftverkehrsordnung den Begriff
voraussetzt: "Flugplatzverkehr ist der Verkehr von
Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden,
in diese einfliegen oder sie verlassen, sowie der
gesamte Verkehr auf dem Rollfeld.."
Auch Paragraph 3a Luftverkehrsordnung, der sich mit
der notwendigen Flugvorbereitung befasst, setzt die
Platzrunde lediglich voraus, wenn in seinem Absatz 3
festgehalten wird: "Ein Flug führt über die Umgebung
eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer
den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten
kann". Fliegen wir also ein Phantomgebilde ab?
Mitnichten. Bund und Länder haben für die Regelung des
Flugverkehrs an Flugplätzen ohne
Flugverkehrskontrollstelle Grundsätze aufgestellt, an
die sich die (eigentlich zuständigen)
Luftfahrtbehörden der Länder halten, um eine gewisse
Einheitlichkeit im Bundesgebiet zu erreichen. Diese
Grundsätze sind in den Nachrichten für Luftfahrer
(NFL) II - 37/00, zuletzt geändert durch NFL II -
71/01, veröffentlicht.
Dort ist auch die Standardplatzrunde zeichnerisch
dargestellt. Sie besteht in dem jedem Sichtflieger
vertrauten Rechteck, das an einer der Längsseiten die
Start- und Landebahn einschliesst. Damit die Platzrunde
für Piloten verbindlich wird, muss sie von der
Luftfahrtbehörde des Landes in Form einer so-genannten
Allgemeinverfügung festgelegt werden. Genau hierzu
ermächtigt der bereits zitierte Paragraph 21a Absatz 1
Satz 2 Luftverkehrsordnung. Diese Regelung beinhaltet
üblicherweise einen Textteil und einen Hinweis auf die
Sichtflugkarte im Luftfahrthandbuch VFR der
Bundesrepublik Deutschland. Meist wird in derartigen
Regelungen die Platzrunde für Motor-, Segel- und
Ultraleichtflug festgelegt, samt Höhen, die
einzuhalten sind. Zudem wird bestimmt, wann
anfliegende Luftfahrzeuge spätestens den
Sprechfunkverkehr aufzunehmen haben und dass
grundsätzlich über den Gegenanflug in die Platzrunde
eingeflogen wird.
Hiervon kann die Luftaufsicht regelmässig Ausnahmen
zulassen. Weiterhin enthält eine typische Regelung
über den Flugplatzverkehr auch einen Hinweis darauf,
dass Verstösse gegen diese Flugbetriebsregelung gemäss
Paragraph 43 Nr. 26 Luftverkehrsordnung als
Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Für
unseren Fall bedeutet dies zunächst, dass sich der
Pilot, der sich selbst eine Abweichung von der
vorgeschriebenen Platzrunde genehmigte, falsch
gehandelt hat. Er hätte bei der Luftaufsicht um einen
direkten Anflug auf die entsprechende Piste bitten
müssen. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbusse von bis zu 50000 Euro geahndet werden.
In diesem Zusammenhang ist noch eine weitere Frage
interessant: Nicht immer lässt sich die Platzrunde
anhand von Referenzlinien wie beispielsweise dem
Verlauf einer Autobahn, eines Flusses oder einer
Strasse festlegen. Auch sind die Eckpunkte selten
funknavigatorisch erfasst, so dass man trotz
gewissenhafter Vorbereitung und genauer Beobachtung
der Landschaft die Platzrunde nicht genau trifft. Kein
Pilot ist schliesslich in der Lage, auf einem Strich in
der Landschaft entlang zu fliegen, ohne nach links
oder rechts abzuweichen. Besonders nach dem Start im
Steigflug kommt man leicht von der gedachten
Verlängerung der Centerline ab.
Hier kann jedoch allen Piloten Entwarnung gegeben
werden: Nach einer Auskunft des Luftamtes Südbayern
ist die veröffentlichte Platzrunde eine Ideallinie.
Abweichungen von bis zu 200 Meter auf beiden Seiten
dieser Linie gelten als tolerierbar und stellen keinen
Verstoss gegen die vorgeschriebene Platzrundenregelung
dar. Im Klartext bedeutet dies: Die in der
Sichtanflugkarte vermerkte Platzrunde stellt sich als
ein 400 Meter breiter Korridor dar, in dem
zulässigerweise geflogen werden darf. Das ist kein
Freibrief für ungenaues Fliegen. Exaktes Fliegen ist
gefragt. Denn nichts ist lästiger als permanente
Beschwerden von Anwohnern.
fliegermagazin 05/2003
quelle: http://tinyurl.com/ywyan
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